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Das Schutzkonzept im Tennis

Das «Schutzkonzept» ist aktuell in aller Munde. Wer entwickelt eines, wer hat bereits eines? Was steht drin, was ist zwingend nötig, was nur Empfehlung? Wie sollen es Clubs und Center umsetzen? Auch wir haben noch nicht alle Antworten auf alle Fragen. Wir versuchen trotzdem, die aktuelle Lage und die nächsten Schritte soweit möglich zu präzisieren.

Swiss Tennis hat ein spezifisch auf den Tennissport ausgerichtetes Schutzkonzept zu Handen des Bundesamtes für Sport und Swiss Olympic eingereicht, das von diesen geprüft wurde.

Gemeinsam wurden dann übergeordnete Schutzbestimmungen für die Branche «Sport» erstellt, welche nun in die Vernehmlassung durch die entsprechenden Bundesämter geschickt werden. Unter Vorbehalt der Zustimmung durch die jeweiligen Departemente wird das Schutzkonzept Sport durch den Bundesrat am Mittwoch, 29. April 2020, besprochen und validiert. Mittels Verordnungen werden danach die zwingend einzuhaltenden Massnahmen erlassen. Der Bundesrat wird ebenfalls ankündigen, per wann Clubs und Center mit einem entsprechenden Schutzkonzept ihre Türen wieder öffnen dürfen. 

  • Jeder Club und jedes Center muss daraufhin – wenn er oder es öffnen will – auf der Grundlage des übergeordneten Schutzkonzepts des Bundes und der zusätzlichen Empfehlungen von Swiss Tennis ein angepasstes, eigenes Schutzkonzept erstellen, welches auf die spezifischen Verhältnisse der Tennisanlage angepasst sein muss. Das Schutzkonzept muss allen Mitgliedern oder Kunden zugänglich gemacht werden. Alle, die in nächster Zeit Tennis spielen wollen, haben sich an diese Vorschriften zu halten. Die Behörden überprüfen die Einhaltung der Schutzkonzepte und jeder Club, jedes Center und jede/r Tennisspielende haften für Versäumnisse und Verfehlungen.
  • Nach Bekanntgabe der weiteren Schritte durch den Bundesrat, was für den Mittwoch, 29. April 2020 geplant ist, wird Swiss Tennis sein validiertes Schutzkonzept allen Clubs und Centern zugänglich machen (per Newsmail und Publikation auf www.swisstennis.ch). Swiss Tennis wird seinen Mitgliedclubs und -centern ausserdem Vorlagen für die Anpassung des eigenen Schutzkonzeptes sowie individualisierbare Plakatvorlagen zur Verfügung stellen. Dies geschieht – unter dem Vorbehalt von letzten nötigen Anpassungen -  raschmöglichst nach der Ankündigung des Bundesrates.
  • Je nach Ankündigung des frühstmöglichen «Startdatums» wird jeder Club und jedes Center also für sich entscheiden müssen, wann sie die Plätze wieder zum Spielen freigeben. Wie erwähnt ist jeder Club und jedes Center selber verantwortlich für die Erstellung des individuellen Schutzkonzepts und wie er es seinen Mitgliedern kommuniziert.

Swiss Tennis wie auch die Regionalverbandsverwantwortlichen für Covid-19 stehen selbstverständlich auch in dieser Zeit für Fragen seiner Mitgliederclubs und -center zur Verfügung. TennisspielerInnen wenden sich an die Verantwortlichen Ihres Clubs oder Centers, um nach den Ankündigungen die genauen Vorgaben zu erhalten.

Vorweg geben wir Ihnen einige Eckpunkte des Schutzkonzeptes bekannt. Der Grund, warum wir es noch nicht veröffentlichen, ist einfach: es ist von den übergeordneten Bundesstellen (Bund, BASPO, SO) noch nicht dafür freigegen worden. Sobald wir die Freigabe erhalten, wird das detaillierte Konzept an alle Involvierten versendet. Explizit von diesen Schutzkonzepten ausgenommen sind vom Bund in einem ersten Schritt übrigens Wettkämpfe und Turniere. 

Die zentralen Rahmenvorgaben des Bundes für das Schutzkonzept sind:

  • Einhaltung der Hygieneregeln des BAG 
  • Social-Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt).
  • Keine Ansammlungen. Maximale Gruppengrösse von fünf Personen.
  • Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

Eckpunkte des Tennis-Schutzkonzepts

  • Garderoben, Restaurants und Terrassen müssen geschlossen bleiben. Regelmässige Reinigung der Anlage und Desinfizierung des Materials, von Türgriffen etc.
  • Es muss ein Reservationssystem zur Protokollierung der Tennisspielenden für eine allfällige Nachverfolgung von Infektionsketten vorhanden sein.
  • Die Tennisspieler kommen kurz vor dem reservierten Termin auf die Anlage, spielen Tennis und gehen umgehend wieder nach Hause. Menschenansammlungen müssen vermieden werden
  • Der Club/das Center beauftragt einen COVID-19-Beauftragten als Anlaufstelle für die Mitglieder/Kunden und als Kontakt gegenüber dem Kanton.
  • Auf Doppelspielen sollte in dieser ersten Phase verzichtet werden. Swiss Tennis empfiehlt, Einzel zu spielen. Es wird auch empfohlen, nur mit den eigenen Bällen zu spielen und regelmässig die Hände zu desinfizieren.

 Quelle: Swisstennis

  • TC Diessenhofen, Schützenstrasse, 8253 Diessenhofen