Meldung

Corona-Update bezüglich Aussenplätzen

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat neue Massnahmen kommuniziert, die ab Dienstag, 22. Dezember 2020, zum Einsatz kommen. Swiss Tennis hat bereits darüber informiert (Link zum Artikel).

Mittlerweile wurden auch die noch offenen Fragen von Swiss Tennis durch das Bundesamt für Gesundheit BAG und das Bundesamt für Sport BASPO beantwortet.

In der aktualisierten Verordnung des Bundes vom 18. Dezember 2020 steht folgendes geschrieben:

Art. 5d Besondere Bestimmungen für Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport

1 Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind für das Publikum geschlossen, namentlich:

Verordnung AS 2020 3 b. Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder, mit Ausnahme von: 1. Skigebieten und anderen Anlagen im freien Gelände

Die Frage, ob Tennisanlagen mit Aussenplätzen als «andere Anlagen im freien Gelände» gelten und somit eine Ausnahmeregelung erhalten, beantwortet der Rechtsdienst des BASPO ganz klar wie folgt:

  • Nein, Tennis-Aussenplätze dürfen gemäss der neuen Verordnung für Erwachsene nicht geöffnet werden. Es dürfen nur U16-SpielerInnen und Leistungsssportlerinnen drinnen oder draussen trainieren.

Die Begründung dazu lautet, dass ein Tennisplatz immer unter dem Begriff Sportanlage laufe, da er ja umzäunt sei. Und somit ist er keine «Anlage im freien Gelände», für welche eine Ausnahme im Artikel 5 d beschrieben ist. Diese Begrifflichkeiten gelten für alle Kantone und die Vorgabe wurde vom BASPO auch allen Kantonen mitgeteilt. DIe Kantone können weiterhin strengere Regeln erlassen oder bei Erreichen gewisser Kriterien auch mildere Richtlinien einführen.

Wir haben für Sie unter swisstennis.ch/corona folgende Dokumente aktualisiert:

FAQ zum Schutzkonzept ab dem 22. Dezember 2020

Schutzkonzept 7.0 ab dem 22. Dezember 2020

Stellungnahme von Swiss Tennis Präsident René Stammbach vom 19. Dezember 2020

 

Quelle: Swisstennis

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