Meldung

Am 24.02. wird entschieden

Der Bundesrat wird erst nach Konsultation der Kantone am  kommenden Mittwoch, 24. Februar, definitiv über die ersten Öffnungsschritte entscheiden. Gemäss den Vorschlägen sollen zumindest Tennis-AUSSENplätze ab dem 1. März wieder benutzt werden können. Weiterhin geschlossen bleiben damit voraussichtlich Indoor-Anlagen.

In der heute veröffentlichten Mitteilung des Bundes steht, dass ab 1. März folgendes gelten solle:

Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Fürs Tennisspielen auf den Aussenplätzen würde dies bedeutetn: 

  • Gruppentraining mit max. 5 Personen pro Platz erlaubt
  • Beim Spielen sind keine Masken nötig. Ansonsten gilt Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Der Bundesrat möchte ausserdem die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten, so dass neu auch U18-Jährige wieder trainieren dürfen (drinnen und draussen). Ob dies auch Wettkämpfe für U18-Jährige beinhaltet, wird aktuell abgeklärt. Für Erwachsene sind Wettkämpfe im Breitensport weiterhin nicht erlaubt.

 

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern

Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Das würde heissen, dass ab April auch die Hallentennisplätze wieder genutzt werden könnten.


Weitere Abklärungen

Der Bundesrat schreibt in seiner Mitteilung ebenfalls, dass bei der schrittweisen Öffnung als erstes Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden sollen und dass ausschlaggebend für eine frühe Öffnung zum einen ist, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt.

Swiss Tennis ist der Meinung, dass unter Einhaltung der bestehenden, bewährten Schutzkonzepten das Tennisspielen auch in der Halle möglich ist und wird sich weiterhin für eine baldige entsprechende Lockerung einsetzen.

Quelle: Swisstennis

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